Die Kosten für die Pflege und Betreuung können, je nach Pflegegrad in unterschiedlicher Höhe, durch die Pflegeversicherung finanziert werden.
Die Kosten für Unterkunft, Fahrten und Verpflegung sind, wie zu Hause, vom Pflegebedürftigen selbst zu begleichen. In Fällen, in denen die Finanzierung nicht ausreichend gewährleistet ist, suchen wir mit unseren Tagesgästen nach individuellen Möglichkeiten. Wir sehen daher unsere Aufgabe auch darin, die Interessen unserer Gästen vor dem Gesetzgeber zu vertreten.
Tagespflegegäste, die keinem Pflegegrad zugeordnet sind, müssen diese Kosten selbst tragen. Dennoch kann eventuell ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bestehen.